Ambulante psychiatrische Pflege
Die Psyche ist immer häufiger krank
Psychische Erkrankungen treten vielfältig auf und kommen immer häufiger vor. Laut den Statistiken der Krankenkassen nimmt die Zahl der Fälle in Brandenburg seit Jahren zu. Um auch diesen Klientelen gerecht zu werden, haben wir in unserem Pflegeteam die ambulante psychiatrische Pflege als Fachbereich integriert.
Das psychiatrische Pflegeteam nutzt die Organisationseinheit der ambulanten Pflege und wird von Pflegefachkräften mit psychiatrischer Berufserfahrung und entsprechenden Aus- und Fortbildungen übernommen. Die Koordination übernimmt Schwester Peggy Weisbrodt, die berufsbegleitend eine anerkannte Zusatzausbildung für psychiatrische Pflege absolviert hat.
APP = Ambulante Psychiatrische Pflege
IV = Integrierte Versorgung
Die ambulante psychiatrische Pflege ist eine besondere Form häuslicher Krankenpflege, die speziell für psychisch kranke Menschen erbracht wird.
APP ist Behandlungspflege nach SGB V und damit krankenkassenfinanziert.
Die ambulante psychiatrische Pflege und die integrierte Versorgung sind bedarfsorientierte Angebote für psychisch erkrankte Menschen.
Seit Mai 2005 gibt es einheitliche Richtlinien für die APP bundesweit. In diesen wurde festgelegt, dass der Facharzt oder auch Hausarzt (bei entsprechender fachärztliche Diagnosesicherung) die APP verordnen kann. Die Leistungsdauer der APP wurde auf 4 Monate begrenzt.
Im Vordergrund der APP steht Beziehungsarbeit und Milieupflege und die Sicherstellung der Versorgung der Patienten.
Die ambulante Fachärztliche Behandlung und die ambulante psychiatrische Pflege haben ein gemeinsames Ziel, nämlich den Erhalt eines möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens im gewohnten häuslichen und sozialen Umfeld des Betroffenen.
Die APP soll stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden bzw. verkürzen und die ärztliche Weiterbehandlung in der Gemeinde sicherstellen.
Grundsatz: „ambulant vor stationär“
Die ambulante psychiatrische Pflege hat zum Ziel, die Beziehung des psychisch kranken Menschen zu sich selbst und zu anderen wiederherzustellen, ihn bei der Alltagsbewältigung zu unterstützen, den Gesundheitszustand zu beurteilen und entsprechende Interventionen vorzunehmen. Sie unterstützt die psychiatrische Gesamtbehandlung durch Förderung von Alltagskompetenzen und die Autonomie zur Wiedereingliederung in gesundheitsfördernde Lebensbereiche.
Die APP trägt durch ihr gemeindeorientiertes Versorgungsangebot dazu bei, dass psychisch kranke Menschen ein würdiges, eigenständiges Leben im gewohnten Lebenszusammenhang führen können
Plege vor Ort
Durch die Pflege „vor Ort“ soll das Umfeld beteiligt werden und die soziale Integration gewährleistet werden.
Die frühzeitige Krisenintervention der ambulanten Versorgung strebt die Stabilisierung im häuslichen Umfeld und die Vermeidung wiederholter Klinikaufenthalte an.
Psychiatrisch qualifiziertes Pflegepersonal muss differenzieren können zwischen „kranken“ und „gesunden“ Anteilen der Betroffenen, zwischen Eigenverantwortung und Überforderung sowie zwischen notwendiger Hilfe und Überversorgung.
Besonderheiten der APP
Die APP richtet sich an Menschen, die eine psychiatrische Behandlung und Pflege akzeptieren.
Die Gastrolle der Pflegenden führt zur Veränderung der Beziehung zum Klienten. Klient und Pflegende handeln gemeinsam aus, welche Angebote geeignet sind und wie sie durchgeführt werden sollen. Hier gilt häufig Verhandeln statt Behandeln, bzw. schaut der Mitarbeiter ob Kompromisse gefunden werden können.
Die Wohnung des Klienten ist der Lebensmittelpunkt und damit Dreh- und Angelpunkt aller Behandlungen und Therapien. Der individuelle konkrete Hilfebedarf des Klienten ist für die durchgeführten Leistungen entscheidend. Wir geben praktische Hilfen, bezüglich Wohnens, Lebensführung, Finanzen und Arbeit. Wir begleiten unsere Klienten, wenn nötig zu den entsprechenden Ämtern, bzw. stellen die Kontakte her.
Grundsätzlich:
- Facharzt für Psychiatrie, Neurologe
- Psychotherapeutische Medizin
- Ärzte mit Zusatzbezeichnung Psychotherapeut
Auch:
Hausarzt, wenn die erforderliche Diagnosesicherung durch einen o.g. Facharzt erfolgt ist
Voraussetzung:
Der verordnende Arzt muss Vertragsarzt der Krankenkassen sein
Störungen
- des Antriebs
- der Ausdauer oder Belastbarkeit in Verbindung mit:
- der Unfähigkeit der Tagesstrukturierung
- der Einschränkung des planenden Denkens, oder
- des Realitätsverlustes
- Einbußen der Kontaktfähigkeit, der Konzentration, der Merkfähigkeit
- Einbußen des Zugangs zur eigenen Krankheitssymptomatik
- Einbußen beim Erkennen und Überwinden von Konflikt- und Krisensituationen
• Maximal 4 Monate
• 14 Einheiten pro Woche ( mit abnehmender Frequenz)