Betreute Wohngemeinschaften
Phasengerechte Lebensraumgestaltung für Menschen mit Demenz
Die zunehmende Alterung unserer Gesellschaft bringt es mit sich, dass immer mehr Menschen an Demenz erkranken. Oft ist es den betroffenen Menschen durch eine schnell fortschreitende oder schleichende Demenzerkrankung irgendwann nicht mehr möglich alleine zu Hause oder bei den Angehörigen leben zu können. Neben der Heimunterbringung als häufig einziger Alternative gibt es die Möglichkeit einer Versorgung in Wohngemeinschaften, in denen Menschen mit Demenz zusammenleben und ambulant durch einen Pflegedienst betreut werden.
Wir möchten den an Demenz erkrankten Mitmenschen ein Dasein ermöglichen, dass dem der durchschnittlichen Bevölkerung weitgehend ähnlich ist und ihnen ein möglichst selbstbestimmtes und würdevolles Altern in heimeliger Atmosphäre bis zum Lebensende bietet. Durch strukturierte Tages- und Wochenpläne, die Teilnahme an Gruppenaktivitäten und die Übernahme von häuslichen Tätigkeiten (wenn nötig mit Unterstützung durch Präsenzkräfte) möchten wir die Eigenständigkeit weitgehend erhalten und den Bewohnern ein Gefühl der Sicherheit und Autonomie vermitteln.
Selbstbestimmung so lange und so weit wie möglich
In einer Wohngemeinschaft wohnen drei bis maximal zwölf Bewohner zusammen. Den Mittelpunkt einer jeden Wohngemeinschaft bildet eine große Wohnküche , in der die Bewohnerinnen und Bewohner zusammen nicht nur kochen, sondern auch andere Hausarbeiten verrichten oder einfach nur zusammen sein können, um den Alltag zu (er)leben.
Daneben gibt es weitere gemeinschaftlich genutzte Räume wie Badezimmer, Wohnzimmer und möglicherweise sogar einen Garten. Jeder Bewohner hat darüber hinaus ein eigenes Zimmer, das nach eigenen Wünschen und Vorstellungen mit den von zu Hause mitgebrachten Möbeln eingerichtet wird. Die Kleinräumigkeit und familiäre Atmosphäre ermöglicht den Bewohnern, den Tagesablauf entsprechend ihrem eigenen Tagesrhythmus, ihren Vorlieben und noch vorhandenen Fähigkeiten gemeinsam mit den anderen Bewohnern, vom Betreuungspersonal begleitet zu gestalten.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass Wohngemeinschaften für demenziell veränderte Menschen eine Wohnform sind, die deren Bedürfnissen und Fähigkeiten bestmöglich Rechnung tragen. Oft wird eine Verschlimmerung der Demenz über einen längeren Zeitraum aufgehalten oder schon verlorengeglaubte Fähigkeiten werden wiedererlangt.
Möglichkeiten und Vorteile in einer WG
- Die selbständige Lebensführung soll in einem hohen Maß erhalten bleiben
- Die Angehörigen wirken bei der Gestaltung des Alltags sowie der Pflege und Betreuung mit
- Präsenzkräfte stehen den Mietern als Begleitperson und Angehörigen als Ansprechpartner zur Verfügung
- Vom Mieter/Angehörigen individuell eingerichtete Zimmer sorgen für eine heimelige Atmosphäre und für ein gewohntes Wohnumfeld
- Die Mieter leben in einer kleinen überschaubaren Gruppe im privaten Wohnraum
- Selbstbestimmtes Zusammenleben der Gruppe, z.B. Entscheidungen über Tagesablauf, Speiseplan, neue Mitmieter, etc.
Prinzip der Wohngemeinschaft
- Jedes Mitglied der WG mietet ein eigenes Zimmer sowie anteilig die Gemeinschaftsräume
- Vermieter und Pflegeanbieter sind nicht identisch, so wird die Unabhängigkeit der Mitglieder einer Wohngemeinschaft gewährleistet
- Die Mitglieder der WG bzw. die Angehörigen/gesetzl. Vertreter schließen sich zu einer Auftraggebergemeinschaft zusammen, um nach innen und außen handlungsfähig zu sein. Das Gremium trifft sich regelmäßig zu Sitzungen, um anstehende Fragen und Probleme zu klären, z.B.:
- Anschaffung von gemeinschaftlichen Einrichtungsgegenständen
- Regelungen zum Lebensmitteleinkauf
- Vereinbarungen zur Tagesgestaltung/Ausflügen
- Einzug neuer Mieter in die WG, etc.
Verträge mit Vermieter und Pflegedienst
Die Bewohner schließen mit dem Vermieter der Wohngemeinschaft einen Mietvertrag, aus dem sich die üblichen Verpflichtungen für beide Vertragsparteien ergeben. Daneben schließt man mit dem ambulanten Pflegedienst einen Vertag, in dem Art und Umfang der Leistungen in der Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung festgelegt werden.
Gestaltung des Alltags
Vorrangig gilt, dass sich die Gestaltung des Alltags an den Bedürfnissen des Mieters orientiert. Zu den allgemeinen Strukturmerkmalen des Alltags gehören das gemeinsame Zubereiten und Einnehmen der Mahlzeiten, allgemeine Alltagsaufgaben, das Erleben gemeinsamer Freizeitaktivitäten, aber auch individuelle Alltagsgewohnheiten.
Aufgaben der Angehörigen
Zu den positiven Besonderheiten zählt, dass die Bewohner alle Fragen, die die Wohngemeinschaft betreffen, selbst regeln. Also beispielsweise zu Neueinzügen und zum Mietverhältnis, zur Alltagsgestaltung und Ausstattung der Räume. Da die Bewohner dies in der Regel nicht mehr oder nur noch zum Teil können, kommt den Angehörigen, Vorsorgebevollmächtigten oder rechtlichen Betreuern hier eine entscheidende Aufgabe zu. Dies bietet aber auch die Chance eigener Gestaltungsmöglichkeiten.
Personal für die Wohngemeinschaft
In einer Wohngemeinschaft erhalten die Bewohner Betreuungs- und Pflegeleistungen durch den ausgewählten Pflegedienst.
Für eine gute Betreuung ist es üblich, dass eine WG durch Personal unterschiedlicher Qualifikationen abgesichert ist. So sollten immer Mitarbeiter/innen vor Ort sein, die im Umgang mit demenziell veränderten Menschen geschult sind. Unterstützt werden sie von Betreuungs- und Hauswirtschaftskräften oder auch ehrenamtlichen Helfern.
Therapeutische Angebote
Mit unseren Angeboten sollen Erinnerungen geweckt und vorhandene Ressourcen gefördert werden.
- Bewegungstherapie (Tanz, Sportgruppe und Spaziergänge)
- Kognitives Training (Aktivieren der Denkleistung)
- Kreativtherapie (Malen, Basteln und Gestalten)
- Gemeinsames Musizieren
Finanzierung der Kosten für Wohnen und Pflege
Die Bewohner zahlen Miete für ihr Zimmer und anteilig für die Gemeinschaftsräume, zuzüglich Nebenkosten.
Ferner fallen für die Gemeinschaft Kosten für Lebensmittel und sonstige Verbrauchsgüter an („Haushaltsgeld“). Meistens werden monatliche Rücklagen gebildet welche für kleine Reparaturen, Einrichtung und die Renovierung der Gemeinschaftsräume benötigt werden. Die Hauswirtschaftskosten werden von Wohngemeinschaft zu Wohngemeinschaft in unterschiedlicher Höhe veranschlagt. In der Regel sind es monatlich ca. 150,-€ Haushaltsgeld zuzüglich 50,-€ für Rücklagen/Anschaffungen.
Können Sie die Miet- sowie Nebenkosten nicht aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen aufbringen, besteht die Möglichkeit, Sozialhilfe zu beantragen. Es ist wichtig vorab zu klären, ob das Sozialamt die Kosten auch übernimmt.
Das Entgelt für Pflege, Betreuung sowie Hauswirtschaft bildet in der Regel den größten Anteil. Finanziert wird dieser durch Leistungen aus der Pflegeversicherung, die der Höhe nach größtenteils vom Pflegegrad abhängig sind. Ferner ist die Kostenerstattung von Betreuungsleistungen mit bis zu 125,-€ pro Monat aus der Pflegeversicherung möglich.
Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen erhalten zusätzlich eine monatliche Pauschale von 214,-€ pro Bewohner zur Finanzierung einer Person (Präsenzkraft), die pflegerische und hauswirtschaftliche Alltagshilfen leistet und sich auch um organisatorische Abläufe kümmert. Leistungen der Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse.
Für Kosten, die oberhalb der Pauschalen liegen, welche die Pflegeversicherung gewährt, steht man mit seinem Einkommen und Vermögen ein. Reicht dieses nicht aus, so ist auch hier ergänzende Hilfe durch Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) möglich.
Die Hilfe findet individuell und aktivierend je nach Bedarf des Einzelnen statt.